Zwischen VincentMedia IT & WEB Services, Turmstr. 54, 10551 Berlin,
vertreten durch Herrn Vincent van den Eijkel nachfolgend ANBIETER genannt, und
Musterfirma, Musterstrasse 1, 11111 Musterstadt,
vertreten durch Herrn Mustermann
nachfolgend KUNDE genannt,
wird folgender Vertrag geschlossen:
Nomenklatur: Die Website (gesamter Internetauftritt) umfasst die Homepage (Startseite) und weitere Web-Seiten (Unterseiten). Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website, die Erstellung der Website nach dem Content-Management-System, die Einstellung der Website in das World Wide Web, die Speicherung der Website auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing).
Die dauernde Pflege der Website und die Beschaffung eines Zugangs zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Website soll aus folgenden Bestandteilen bestehen: - bis zu nn Web-Seiten, einschließlich Startseite - bis zu nn Fotos, Grafiken, Diagramme, Logos etc. - Weitere zusätzliche Leistungen: keine
Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website herzustellen. Der Anbieter erstellt die Homepage der Website (als Basis). Nach deren Freigabe erstellt der Anbieter die Endversion der Website. Der Anbieter verpflichtet sich, die Website zu optimieren auf Internet Explorer, ab Version 5.x und Mozilla Firefox ab Version 6.x mit einer Bildschirmauflösung von 800x600 Pixel - oder nach Absprache.
Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet. Dies schließt eine intensive Beratung nicht aus. Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Diagramme, Tabellen etc. Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen: in digitaler Form (Word oder kompatibel), in gedruckter Form in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet. Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen: in digitaler Form (JPEG), in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet. Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.Sobald der Anbieter ein Konzept sowie eine Basisversion erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz a) und b) dieses Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freigeben.
Nach Fertigstellung der Website ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Websiteauf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen, auf einem vereinbarten benannten Server zugänglich zu machen. Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. Während der Fertigstellungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gem. § 6 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorarsätze und umfassen die Leistungen gemäß §§1 und 2 dieses Vertrages. Die Leistungen des Anbieters beim Kunde werden vom Kunde bestätigt (Stundenrapport) und entsprechend den vereinbarten Stundensätze in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die einzelnen Leistungen des Anbieters nach unseren Honorarsätzen zu vergüten:
Unsere Honorarsätze sind transparent: Preiskalkulator | Preisliste
Für Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinausgehen oder der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 60,- Euro zzgl. 19 % MWSt. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Anbieter tätigt, weil der Kunde nach Freigabe des Konzepts und Basisversion (§ 3 Abs. 6) auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Folgende Auslagen wird der Kunde dem Anbieter ersetzen: keineFolgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen: keine
1. Nach Fertigstellung der Website wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. 2. Der Anbieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtbetrages einzufordern.
Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem Datum der Abnahme gemäß §4 Punkt 2.
Ein Fertigstellungstermin wird nicht vereinbart.Als Fertigstellungstermin vereinbaren die Parteien den TT.MM.2007. Dieser Termin ist für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieses Vertrages.
Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) schriftlich (§ 126 b BGB) gekündigt werden.Der Anbieter ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Bad Säckingen als Gerichtsstand vereinbart.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
* Zzgl. MwSt 19%. Preise gültig ab 01.01.2011